AGB der Firma Armin Frey,
Hagenbuchen 8, 88069 Tettnang
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d.
Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d.
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber
i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Auftragserteilung
1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung
freibleibend.
2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber
verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder
durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt
werden.
3. Bestellt der Verbraucher das Werk auf elektronischem
Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme
der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden
werden.
4. Preisangaben im Auftragschein
können auch durch Verweisung auf die beim Auftragnehmer ausliegenden Preis-
und Arbeitskataloge hinsichtlich
der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des
Auftragnehmers.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten
Deckungsge schäfts mit seinem Zulieferer. Der
Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegen -
leistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege
bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem
Verbraucher
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt.
§ 3 Kostenvoranschlag /Vorarbeiten
1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe,
so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die
Arbeiten
und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im
einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der
Auftragnehmer
ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen
nach seiner Abgabe gebunden.
2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Zeichnungen, die vom
Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag
erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten
etwaiger
Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der
Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auf
trag -
gebers
überschritten werden.
§ 4 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher (nicht der Unternehmer) hat bei
Fernabsatzverträgen (Vertragsschluß durch
ausschließliche Verwendung von Fernkommuni kations -
mitteln) das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu
widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch
Rücksendung der Ware zu
erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, mit der Durchführung des
Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist
zu beginnen.
3. Der Verbraucher veranlasst die Ausführung der Reparatur
durch Übersendung bzw. Übergabe der zu reparierenden Sache an den Auftrag -
nehmer.
Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits
vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist,
erlischt sein
Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des Auftragnehmers im Sinne
der Ziff. 2.
§ 5 Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer leistet für Mängel der Ware zunächst
nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
2. Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und
endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnis
mäßiger Kosten verweigert, die
Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl nur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung
(s. § 7) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht
dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende
Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum
Rücktritt vom
Vertrage berechtigt.
4. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in
einem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch
uns nicht. Insbesondere wird nicht garantiert, dass von uns überholte
historische Motoren
bei Gleichmäßigkeitsfahrten und Rennveranstaltungen, für
die historische Triebwerke nur noch bedingt geeignet sind, keinen Schaden
nehmen.
§ 6 Verjährung
Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren in fünf
Jahren.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Werkes
vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter
des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungs -
beschränk ungen nicht bei dem
Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem
Auftragnehmer zurechenbarem
Verlust des Lebens des Auftraggebers.
§ 8 Streitbeilegungsverfahren
Die Firma Armin Frey nimmt nicht an außergerichtlichen
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) teil.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher
Gerichts stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen
Gerichts stand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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